Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Artikel 1 - Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der niederländischen Gesundheitsgesellschaft und ihren Mitgliedern (und dem Auftragnehmer) und dem Kunden (Kunden) (einschließlich), einschließlich aller vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten und insbesondere der Dienstleistungen wie sind im Angebot angegeben.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Auftragnehmer lehnt die Anwendbarkeit der vom Auftraggeber verwendeten allgemeinen (Kauf-) Bedingungen ausdrücklich ab.
Artikel 2 - Verpflichtung
2.1 Der Auftragnehmer achtet bei der Ausführung der Arbeiten auf die Interessen des Auftraggebers. Insbesondere hat der Auftragnehmer die Vertraulichkeit aller Daten und Informationen zu gewährleisten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die Arbeiten auszuführen. Dritte (Mitglieder der Niederländischen Gesundheitsgesellschaft) durchführen lassen.
Artikel 3 - Angebote
3.1 Alle Angebote sind völlig unverbindlich und der Auftragnehmer ist nur an das Angebot gebunden, wenn das Angebot vom Kunden innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen unterzeichnet wird und beim Auftragnehmer eingegangen ist.
3.2 Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben sowie jeglicher Kosten, die im Rahmen der Vereinbarung entstehen, einschließlich Hotel-, Reise-, Unterbringungs- und Verwaltungskosten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Artikel 4 - Leistung der Vereinbarung
4.1 Falls die Arbeit am Standort von Opdra ausgeführt wird der Auftraggeber oder an einem vom Kunden benannten Ort stellt der Kunde die angemessen gewünschten Einrichtungen für die Ausführung der Arbeit kostenlos zur Verfügung, und der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gewünschten / erforderlichen Teilnehmer von der Organisation des Kunden zur Verfügung stehen.
Artikel 5 - Vertragsdauer und Ausführungsdauer
5. 1 Wurde im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden eine Frist zur Lieferung von Ergebnissen vereinbart, so ist diese Frist Zieltermin, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer gibt keine Garantie in Bezug auf vereinbarte Lieferzeiten, und eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Entschädigung, da für die Aktivitäten gemeinsam die Verantwortung für die Erreichung des Zieltermins getragen wird und es nicht zu einer Auflösung des Vertrages oder einer Aussetzung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer kommt
6 - Honorar
6.1 Die Parteien können bei Abschluss des Vertrages eine feste Gebühr vereinbaren. Dies muss in dem angebotenen Angebot beschrieben werden.
6.2 Wenn keine feste Gebühr vereinbart wurde, wird die Gebühr anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden (Tagesgebühr) berechnet. Die Gebühr wird nach den üblichen Stunden- und / oder Tagessätzen des Auftragnehmers berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgeführt werden.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preisänderungen, die nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden entstanden sind, zu begleichen.
Artikel 7 - Zahlung
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum an den Auftragnehmer zu zahlen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
7.2 Falls der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen bezahlt, kommt er rechtmäßig in Verzug. Der Kunde schuldet dann einen Zins von 2% pro Monat, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist. In diesem Fall werden die gesetzlichen Zinsen angewendet. Die Zinsen auf den fälligen und zu zahlenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges des Auftraggebers bis zur vollständigen Zahlung berechnet.
Artikel 8 - Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstände, einschließlich Berichte, Entwürfe, Ausrüstung, Software, (elektronische) Dateien usw. bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber allen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachgekommen ist.
8.2 Der Auftragnehmer darf Berichte, Entwürfe, Software usw. in seinem eigenen Archiv archivieren. Die Wiederverwendung ist nur anonym und, wenn sie NICHT für den Kunden reduzierbar ist, zulässig.
8.3 Der Auftraggeber ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf sonstige Weise zu belasten.
8.4 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. zu setzen. Im Falle der Wiederverwendung von Präsentationen der Dutch Healthcare Society durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die Dutch Healthcare Society klar zu benennen. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie versichert zu halten gegen Diebstahl und die Versicherung dieser Versicherung bei erstmaliger Aufforderung zur Einsichtnahme.
8.6 Falls der Auftragnehmer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, wird der Kunde den Auftragnehmer jetzt vorbehaltlos und unwiderruflich zur Einreise in alle diese Orte ermächtigen. wenn sich das Eigentum des Auftragnehmers befindet und die Gegenstände zurückgenommen hat (oder zurückgenommen hat)
Artikel 9 - Beschwerden
9.1 Beschwerden über das Werk müssen vom Auftraggeber innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung, jedoch nicht später als vierzehn (14) Tage nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden. das entsprechende Werk schriftlich an den Auftragnehmer gemeldet werden. Diese Versäumniserklärung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des vom Kunden festgestellten Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann.
9.2 Wenn eine Beschwerde begründet ist, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, die Arbeit erneut durchzuführen. Sollte die Arbeit nach objektiven Kriterien immer noch nicht möglich sein, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen von Artikel 12.
Artikel 10 - Kündigungsfrist
10.1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.
10.2 Wird der Vertrag vom Kunden vorzeitig gekündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die Rechnungen für die bis zu diesem Datum ausgeführten Arbeiten zu zahlen.
10.3 Wird der Vertrag vom Auftragnehmer vorzeitig gekündigt, verliert der Auftragnehmer den Anspruch auf Bezahlung der Arbeit, es sei denn, die bereits durchgeführten Aktivitäten sind für den Auftraggeber von Nutzen.
Artikel 11 - Haftung
11.1 Angesichts der Art des Werkes und der subjektiven Einschätzungsaspekte, der Politik und der Kultur einer Organisation, die im Werk eine Rolle spielen kann, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die der Auftraggeber durch eine Handlung oder Unterlassung erleidet. vom Auftragnehmer bei der Erfüllung des Vertrags oder auf andere Weise, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder erlittener Verluste, sind niemals erstattungsfähig.
11.2 Für den Fall, dass der Auftragnehmer für den Schaden des Auftraggebers haftet, übersteigt der Schaden, zu dessen Ausgleich der Auftragnehmer verpflichtet ist, niemals den Rechnungswert des Werkes der Mangel war die Ursache des Schadens oder - wenn dies nicht feststellbar ist - der Rechnungswert der Arbeit, die der Auftragnehmer zu Gunsten des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens verursachenden Ereignisses geleistet hat. 11 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Leistung frei alle Ansprüche Dritter auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen oder sich daraus ergeben. Die Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers im Sinne von Artikel 3.11.4 bleibt davon unberührt. Die in diesem Artikel genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sowie die Entschädigung im Sinne von Artikel 12.3 gelten auch für und für die Untergebenen des Auftragnehmers und für jeden eine andere Unterstützung, deren Unterstützung der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeit in Anspruch nimmt.11.5 Die Haftung für die vom Auftragnehmer an einen Dritten beauftragten Arbeiten ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Dritte den Auftragnehmer wirksam entschädigt.
Artikel 12 - Höhere Gewalt
12.1 Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, aufgrund deren die (weitere) Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer nicht zumutbar ist. Dies beinhaltet auf jeden Fall - jedoch nicht ausschließlich - den Verlust von Daten infolge von Computerausfällen, Vireninfektionen oder Computerangriffen durch Dritte, Maschinenausfälle und andere Katastrophen wie: Krankheit, Unfall, Verhinderung oder Einschränkung des Betriebs des Auftragnehmers.
12.2 Wenn der Auftragnehmer durch höhere Gewalt verhindert wird die vollständige oder teilweise Durchführung der Arbeit verhindert ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Arbeit ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise als aufgelöst anzusehen, ohne dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist Schäden, die dem Kunden entstanden sind.
12.3 Wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Auftretens höherer Gewalt seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, teilweise erfüllt hat und die Arbeiten im Auftrag des Kunden teilweise ausgeführt hat - und bereits durchgeführt hat ered work hat einen unabhängigen Wert - der Auftragnehmer ist berechtigt, die fragliche Arbeit gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, die entsprechende Rechnung des Auftragnehmers zu zahlen
Artikel 13 - Freistellungen
13.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten frei, die zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden.
13.2 Wenn der Kunde dem Benutzer Informationsträger, elektronische Dateien oder Software zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.
Artikel 14 - Geistiges Eigentum
14.1 Alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Dokumente, wie Berichte, Ratschläge, Vereinbarungen , Entwürfe, Software usw. sind ausschließlich zur Verwendung im Auftrag des Kunden bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers weder reproduziert noch öffentlich zugänglich gemacht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn der anderweitig ausgestellten Unterlagen.
14.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die durch die Ausführung des Werkes erworbenen Kenntnisse zu anderen Zwecken zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen von Dritten zur Kenntnis gebracht werden. (siehe auch Punkt 8.2)
14.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alles, was vom Auftragnehmer hergestellt wurde, zur Förderung seiner eigenen Organisation und seiner eigenen Dienstleistungen zu unterzeichnen und / oder zu verwenden
Artikel 15 - Vertraulichkeit
15.1 Wenn der Auftragnehmer - aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses - Entscheidung - verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, die durch das Gesetz oder das zuständige Gericht benannt wurden, und der Auftragnehmer kann sich nicht auf ein gesetzlich oder durch das zuständige Gericht anerkanntes oder zugelassenes Änderungsrecht berufen, dann ist der Auftragnehmer nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet oder Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Artikel 16 - Kündigung
16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder einer Schadensersatzpflicht oder - nach eigenem Ermessen - der weiteren Ausführung des Vertrags bedarf. So setzen Sie eine Vereinbarung aus, wenn: a. Kunde ist bankrott, b. Der Kunde beantragt ein Zahlungsaufschub c. Der Kunde geht zur Liquidation seines Geschäfts über. D. Der Kunde wird unter Vormundschaft gestellt oder stirbt; ofe. Der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt keine gesetzlichen Verpflichtungen oder Verpflichtungen aus dem Vertrag.
16.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den in Artikel 16.1 genannten Fällen die ihm gegenüber dem Auftragnehmer geschuldete Gebühr sofort in vollem Umfang geltend zu machen.
16.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn ein Umstand im Sinne von Artikel 16.1 auftritt. Für den Fall, dass ein Umstand im Sinne von Artikel 16.1 unter e. Der Auftraggeber kommt rechtmäßig in Verzug, und alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer sind sofort fällig und zahlbar.
Artikel 17 - Abtretung und Pflichten
17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Artikel 18 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
18.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 20. Juni 2007 in Kraft.
18.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder aufgehoben werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer besteht niederländischem Recht unterliegen. Alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit dem Vertrag auftreten können, werden vom zuständigen Gericht in Amsterdam unter Ausschluss aller anderen Personen beigelegt.